Abrechnung von COVID-19-Impfstoffen
So einfach wie Rezeptabrechnungen – fair und transparent
Mit der Abrechnung für März 2021 hatten wir bereits die Grundzüge des Abrechnungsverfahrens von COVID-19-Impfstoffen skizziert, die von Apotheken an niedergelassene Ärzte ausgeliefert werden.
Die Abrechnung der Impfstoffe führen wir für Sie mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) durch.
Wir haben uns trotz des hohen manuellen Aufwands und notwendiger Softwareanpassungen im Zusammenhang mit den Impfstoffverordnungen für ein einfaches und transparentes Abrechnungsmodell entschieden.
Entsprechend dem mit Ihnen geschlossenen Abrechnungsvertrag rechnen wir jede Verordnung mit COVID-19 Impfstoffen gemäß den vertraglich vereinbarten Gebühren für Rezepte mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ab.
Unmittelbar nach Eingang der Zahlung des BAS beim ARZ Darmstadt werden die Auszahlungen an die Apotheken geleistet — unabhängig von den Auszahlungsterminen der Rezeptabrechnung.
Ein separater Nachweis der Belege erfolgt in unseren Abrechnungsunterlagen.
Bleiben Sie und Ihr Team weiterhin gesund!