Ein ausschließlich für das ARZ Darmstadt tätiger Abholservice garantiert die pünktliche Abholung und den schnellen und sicheren Transport Ihrer Rezepte. Dazu stellen wir Ihnen neutrale Rezeptboxen zur Verfügung, die mit Deckel und Sicherheitsplombe gesichert werden. Zwei langjährig bewährte, exklusiv für das ARZ Darmstadt tätige Unternehmen holen die Rezepte von den Apotheken ab. Die Fahrer quittieren die Entgegennahme und können sich mit personalisierten ARZ-Sichtausweisen legitimieren.
Die Rezepte von Kunden in unseren Kerngebieten Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Saarland werden über diese Abholdienste abgeholt. Die Rezepte unserer Kunden in anderen Bundesländern werden von Paketdiensten abgeholt.
Kunden des ARZ Darmstadt sind mit der Entgegennahme des Rezepts vom Patienten bis zur Übergabe an die Krankenkasse gegen Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser und Transportschäden versichert. Schickt die Apotheke Rezepte in einem gewöhnlichen Brief/Päckchen, ist diese Sendung bis zu einer Summe von 5.200 Euro, als Einschreiben bis zu einer Summe von 70.000 Euro und als Post-/Paketdienstpaket bis zu einer Summe von 300.000 Euro versichert.
Nicht versichert sind Schäden, die z. B. bei einem Einbruch an der Einrichtung, dem Tresor oder dem Gebäude entstanden sind. Von der Versicherung ausgeschlossen sind auch Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist ein bestehender Abrechnungsvertrag.
Binnen kürzester Zeit nach Abholung sehen Sie in den ARZ Online-Diensten bereits ihre Rezepte, Korrekturmöglichkeiten können so zeitnah ermittelt werden.
Mit der sicheren Schnittstelle FIVERX und aktuellen Verschlüsselungstechnologien sorgen wir dafür, dass Apothekendaten vor unberechtigtem Zugriff gesichert sind. Zusätzlich hat sich das ARZ Darmstadt den Sicherheitsanforderungen des BSI Grundschutzes unterworfen.
Auch beim Datenschutz hat sich das ARZ für die Sicherheit und Unabhängigkeit garantierende Variante entschieden – einen externen Datenschutzbeauftragten nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
Alle Zahlungen der Kostenträger gehen auf ein zugriffs- und pfändungssicheres Treuhandkonto. Es unterliegt der ständigen Kontrolle der Bank und eines dafür berufenen Wirtschaftsprüfers. Auf dieses Sicherheitskonto hat das ARZ nur in Höhe der beanspruchten Abrechnungsgebühren Zugriff.