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Sofortgeld

Verschenken Sie kein Geld! Sofortgeld lohnt sich für fast jede Apotheke. Mit uns wird es spielend leicht.

 

Was ist Sofortgeld?  |  Wie funktioniert es?  |  Varianten  |  Häufige Fragen  |  Vergleichsrechner

Sofortgeld – was ist das?

In diesem Video zeigen wir Ihnen, was Sofortgeld bedeutet und wie Ihre Apotheke davon profitieren kann.
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Sofortgeld – wie funktioniert das?

In diesem Video erfahren Sie, wie Sie Sofortgeld anfordern können.

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Sofortgeld gibt es in 4 Varianten

Variante 1

Rezepte sind bereits im ARZ. Dann brauchen Sie nur noch die gewünschte Sonderzahlung in das Abruf-Formular einzutragen und dieses an unsere Treuhand-Buchhaltung zu faxen (06151 7002-202). Wir prüfen, ob der Rezept-Gegenwert im Haus ist und weisen den gewünschten Betrag an.

 

Variante 2

Rezepte sind noch in der Apotheke. Sie setzen die gewünschte Sonderzahlung in das Abruf-Formular ein und senden dieses zusammen mit einem entsprechenden Gegenwert an Rezepten per Einschreiben an:

Apotheken-Rechen-Zentrum GmbH
Schottener Weg 5
64289 Darmstadt.

Bitte legen Sie hier den gelben Abrechnungskontrollzettel ausgefüllt bei.

Sie erhalten nach Eingang und Prüfung den angeforderten Betrag.

 

Variante 3

Sie nutzen bereits APOSCAN-Plus zur Rezeptprüfung und möchten vorzeitig den Wert bestimmter Rezepte (z. B. Hochpreiser) ausgezahlt bekommen. Dazu scannen Sie diese Rezepte und senden nach erfolgreicher Prüfung eine Vorab-Liste an das ARZ mit Nennung des gewünschten Betrages. Vorteil: Sie können bereits vom ersten Tag des Monats diesen Weg gehen und müssen keine Rezepte an das ARZ Darmstadt einsenden.

 

Variante 4

Die komfortable Lösung für APOSCAN-Plus: Sie scannen regelmäßig alle Ihre Rezepte und korrigieren rückgemeldete Fehler. Somit kennt APOSCAN-Plus jederzeit den aktuellen Bestand Ihrer abrechnungsfähigen Rezepte. Beim Klicken auf die Schaltfläche “€” wird Ihre maximale Verfügungssumme für Sonderzahlungen angezeigt. Geben Sie nun den gewünschten Betrag ein, den Sie erhalten möchten.

Häufige Fragen zu Sofortgeld

Für eine Sonderzahlung – „Sofortgeld“ – muss dem ARZ Darmstadt ein entsprechender Rezeptwert zur Verfügung stehen. Dazu haben Sie 2 Möglichkeiten:

1. Telefonisch

Sie rufen unsere Treuhandbuchhaltung an (Kontakt: Jasmin Stahl, siehe unten). Dort wird dann auf Basis der im ARZ befindlichen Rezepte ein Auszahlungsvorschlag errechnet.

2. Über APOSCAN-Plus

Besonders komfortabel geht es mit dem ARZ-Dienst APOSCAN-Plus.
Statt einer Einsendung der Originalrezepte genügt die Übermittlung der Rezeptscans per Vorabliste aus APOSCAN-Plus. Wenn Sie noch nicht damit vertraut sind oder Fragen haben, hilft Ihnen die Hotline gerne.

Falls Sie nicht APOSCAN-Plus verwenden, müssen Rezepte körperlich im ARZ Darmstadt sein, damit auf dieser Grundlage die Auszahlung erfolgen kann.

Wenn Sie bereits APOSCAN-Plus nutzen, kann nach dem Scannen der Rezepte online Geld angefordert werden. Die Rezepte müssen dann lediglich zu den normalen Abholterminen beim ARZ Darmstadt abgegeben werden.

Für beide Varianten muss der Rahmenvertrag für das Sofortgeld unterschrieben beim ARZ vorliegen.

Ja, das ist möglich. Hierzu ist der Dienst APOSCAN-Plus erforderlich. Dort wird Ihnen auch – auf der Basis der eingescannten Rezepte – angezeigt, bis zu welcher Höhe Sie aktuell Sofortgeld anfordern können.

Sofern der Wert der Rezepte unter 70.000 € liegt, können die Rezepte als Einschreiben versandt werden. Ist der Wert der Rezepte höher, muss ein Paket versendet werden. Die Rezepte sind, sofern sie auf diesen Wegen versendet werden, über unser Haus versichert.

Ihr Sofortgeld kann bei der Variante Rezepte befinden sich im ARZ einen Tag nach der Abholung auf dem Konto sein.

Die Variante APOSCAN-Plus gibt automatisch den nächsten Tag als Zahltag vor, dies kann aber durch die Option „Nachricht an das ARZ“ mit einer Mitteilung geändert werden. Bspw. „Bitte heute auszahlen“.

Für beide Varianten gilt: Die Anforderung für eine Auszahlung am selben Tag muss bis spätestens um 11 Uhr im ARZ Darmstadt sein. Erreicht uns die Anforderung später, erfolgt die Zahlung am nächsten Tag.

Ihre Ansprechpartnerin zu Sofortgeld

Jasmin Stahl
Treuhandbuchhaltung ARZ Darmstadt

Tel.: +49 6151 7002-142
Fax: +49 6151 7002-202
E-Mail: j.stahl@arz-darmstadt.de