E-REZEPT: Hilfreiche Hinweise für die Abrechnung
Was tun bei fehlenden Quittungen?
Bestandteile eines abrechnungsfähiges E-Rezepts sind u. a. der Verordnungsdatensatz, der Abgabedatensatz sowie die Quittung. Die Quittung ist die digitale Bestätigung durch die Gematik, dass der technische Prozess für die Belieferung einer elektronischen Verordnung ordnungsgemäß abgeschlossen wurde. Ohne Quittung besteht kein Zahlungsanspruch gegenüber der Krankenkasse.
Der Prozess des Quittungsabrufes erfolgt in der Regel automatisch über die Warenwirtschaft. Je nach Anbieter der Warenwirtschaft werden die Quittungen nicht immer zeitglich mit der Abgabe des Medikaments erstellt, sondern gesammelt zu bestimmten Uhrzeiten.
WICHTIGER TIPP: Diese zeitliche Überschneidung kann dazu führen, dass das E-Rezept zwar bereits zur Abrechnung eingereicht ist, aber die entsprechende Quittung aus der Warenwirtschaft noch nicht vorliegt. In diesem Fall ist der Status „Rot“ mit der Fehlermeldung „Quittung fehlt“. Wenn der Abruf verspätet erfolgt, ist der Status auf „Gelb“.
Der späteste Zeitpunkt der Quittungserzeugung durch den Dienst der TI ist das Ende des auf die Abgabe folgenden Werktages. Bei Verordnungen, die mehrere Abgaben vorsehen, ist der späteste Zeitpunkt der Quittungserzeugung durch die IT das Ende des auf die letzte Abgabe folgenden Werktages. Quittungserzeugungen vor der letzten Abgabe sind unzulässig.
Kann aufgrund einer technischen Störung eine Quittung nicht innerhalb der vertraglichen Frist abgerufen werden, ist der Abruf nach Behebung der Störung unverzüglich nachzuholen.
Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen zum Thema an Ihre Warenwirtschaft.