E-Rezept im Sommer?
Die Testphase wurde verlängert. Wie geht es weiter?
Ende Januar informierte die ABDATA über den Beschluss im Rahmen der Sondergesellschafterversammlung der Gematik: Die Testphase zum E-Rezept werde so lange verlängert, bis mindestens 30.000 E-Rezepte erfolgreich abgerechnet werden konnten.
Mit rund 2.500 abgerechneten E-Rezepten (bei Redaktionsschluss am 28. Februar) ist man von diesem Ziel und somit vom flächendeckenden Start noch ein Stück entfernt. Momentan richtet sich der Blick eher auf den Sommer.
Wer den Wert in Echtzeit wissen will, kommt über den QR Code bzw. Link unten rechts zum sogenannten „TI-Dashboard“. Neben den E-Rezept-Zahlen findet man auf dieser, von der Gematik bereitgestellten Seite, auch Schlüsselzahlen (KPI: Key Performance Indicators) zu weiteren Anwendungen der TI. Damit bietet die Gematik eine Art Radar, wie es um die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland im Rahmen der Telematik-Infrastruktur steht.
Testphase unter geschützten Bedingungen
Die allgemeine Zuständigkeit für die Testphase liegt bei der Gematik. Sie wird in Form von Testpartnerschaften zwischen Ärzten und Apotheken ausgestaltet. Eine Beteiligung an der Testphase sei für die erfolgreiche Nutzung des E-Rezeptes nach dem Roll-out wünschenswert, informiert die ABDATA.
Die interessierten Apotheken können sich unter Nennung des jeweiligen Software-Anbieters bei der Gematik melden, welche die Koordination übernimmt. Darüber hinaus gebe es eine Einigung, dass es keine Retaxationen aus technischen Gründen geben dürfe. Sobald der konkrete Fall einer Retaxation aus technischen Gründen eintritt, erfolgt „eine sofortige Eskalation, um mit den Beteiligten das Problem zu beheben und eine Retaxation zu verhindern.“
In jedem Fall sind alle Krankenkassen verpflichtet, E-Rezepte anzunehmen und abzurechnen.
Daneben sind die Krankenkassen nach der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung verpflichtet, bei ordnungsgemäßer Belieferung und Abrechnung eines E-Rezeptes die Vergütung vorzunehmen, so die ABDATA. Somit sind die Apotheken dem Grunde nach auch aus vertraglicher Sicht bezüglich des Vergütungsanspruches abgesichert.
Fachliche und technische Fehler sollen die Krankenkassen zum Zwecke der Fehlerbehebung innerhalb von vier Wochen an das Apothekenrechenzentrum senden. Der GKV-SV veröffentlicht eine Information, dass die Quittung der gematik trotz Signaturproblematik akzeptiert werden soll und diesbezüglich keine Retaxationen vorgenommen werden. Bis auf weiteres können und sollten die Apotheken selbstständig entscheiden, ob sie E-Rezepte abrufen und beliefern möchten.
Kontakt:
Michael Röhr, ARZ Darmstadt
m.roehr@arz-darmstadt.de
Weitere Informationen:
Link zur aktuellen ABDATA-Information
Link zum TI-Dashboard der Gematik:
https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/ti-dashboard