E-REZEPT: Hilfreiche Hinweise für die Abrechnung
Was tun bei fehlenden Chargenbezeichnungen?
Bleibt das Feld Chargenbezeichnung bei einem eingereichten E-Rezept frei, erscheint in den Online-Diensten entsprechend ein gelber Warnhinweis.
Sie können bei Bedarf die Chargenbezeichnung in Ihrer eigenen Warenwirtschaft nachtragen. Das E-Rezept wird auf jeden Fall abgerechnet, sofern der Status auf gelb ist.
Bitte kontaktieren Sie bei Rückfragen zur Chargenbezeichnung Ihre Warenwirtschaft.