E-Rezept: Bleiben Sie auf dem Laufenden!

Fragen und Antworten zum E-Rezept

Hier finden Sie die in einer Informationsveranstaltung am 17.11.2021 gestellten Fragen zum E-Rezept und die Antworten unserer Experten.

Aktuelle Artikel finden Sie auch auf den Startseiten von ARZ Darmstadt und CIDA.

Das ist technisch ausgeschlossen. Bei der ersten Einlösung wird das E-Rezept gesperrt.

Das verordnete und das abgegebene Medikament wird Ihnen jeweils im Vorgang angezeigt.

Die zugeordneten E-Rezepte werden automatisch vom WWS abgerufen und dort angezeigt

Dies obliegt dem Praxisverwaltungssystem der Arztpraxis.

Alle Korrekturmöglichkeiten, die die Apothekenbetriebsordnung erlaubt, sind beim E-Rezept ebenfalls möglich.

Hierzu gibt es einen Vorschlag der ADAS, wie diese Thematik bei E-Rezepten gelöst werden kann.

Vollständiger Fragetext:
„Angenommen, der Kunde bestellt seine Medikamente schon vor dem Arztbesuch telefonisch. Die Apotheke bestellt die Medikamente vorab und legt dazu einen Vorgang an. Später kommt der Kunde mit dem E-Rezept in die Apotheke und will seine vorbestellten Medikamente abholen. Kann man den alten Vorgang in der Kasse nun aufrufen und diesen mit dem E-Rezept irgendwie verknüpfen“

 

Antwort:

Ihr Warenwirtschaftssystem sollte Ihnen die Möglichkeit geben, auch nachträglich ein E-Rezept einem Vorgang zuzuweisen.

Ihr Rechenzentrum bestätigt Ihnen die erfolgreiche Übermittlung der Daten. Diese können Sie in Ihrem WWS und in den Onlinediensten kontrollieren.

Aufgrund der Arzneilieferverträge ist eine gesamtheitliche Abrechnung der Papier- und E-Rezepte einmal pro Monat gestattet.

Die Heimbelieferung wird aus unserer Sicht zunächst über Papierbelege abgewickelt.

Alle Korrekturmöglichkeiten, die die Apothekenbetriebsordnung erlaubt, sind beim E-Rezept ebenfalls möglich. Diese Möglichkeiten stellt Ihnen Ihr Warenwirtschaftssystem zur Verfügung.

Die vollständige Frage lautete:
Kann ein E-Rezept zwischen Apotheke und Arzt zwecks Änderung/Korrektur mehrfach hin- und hergeschickt werden, ohne dass ein Zugriff anderer erfolgen kann, wenn z.B. ein Medikament beliefert werden kann und für ein anderes Gesprächsbedarf besteht?

Antwort: Nein, das ist nicht möglich.

Die Rezeptkontrolle wird beim E-Rezept einfacher, die Prüfergebnisse werden bereits in der Warenwirtschaft angezeigt.

Alle Korrekturmöglichkeiten, die die Apothekenbetriebsordnung erlaubt, sind beim E-Rezept ebenfalls möglich. Bestimmte Änderungen können auch durch PTA vorgenommen werden.

Die Rezeptkontrolle wird vereinfacht, Prüfergebnisse werden bereits in der Warenwirtschaft angezeigt.

In diesem Fall muss das E-Rezept gelöscht und neu ausgestellt werden.

Nein. Ebenso wie beim heutigen Papierrezept ist dies nicht erlaubt.

: Zu diesem Zweck sind Verfügbarkeitsanfragen und Chat-Funktionen von der gematik geplant.

Bis zum Abgabetermin des Abrechnungsmonats können E-Rezepte beliebig oft übermittelt werden.

Der Arzt muss ein von der KBV zertifiziertes Praxisverwaltungssystem einsetzen, welches die korrekte Verordnung erzeugt.

Kann ein Kunde ein E-Rezept mit 3 Artikeln in verschiedenen Apotheken einlösen, z.B. wenn ein Medikament nicht vorrätig ist?

Die vollständige Frage lautete:

Kann man ein Papier-Rezept und ein E-Rezept in einem Vorgang bearbeiten? Beispielsweise kommt ein Kunde mit einem Papier-Rezept für Hilfsmittel wie BD-Microfine Nadel und der Rest der Medikamente auf E-Rezept.

Antwort: Ja. Einem Vorgang können Papier- und E-Rezepte zugewiesen werden.

Ja, zum Beispiel durch Änderung der PIN.

Die vollständige Frage lautete:

Was benötigt man wirklich, damit man den Patienten mit seinem E-Rezept bedienen kann? Die Grundvoraussetzung technisch haben wir. Aber muss man sich wirklich eine App anschaffen (z.b. gesund.de oder Ähnliches) damit man arbeiten kann?

Antwort: Nein; eine App ist nicht erforderlich. Benötigt wird aber eine E-Rezept-fähige Version Ihres Warenwirtschaftssystems.

Die vollständige Frage lautete:

Angeblich soll am Ende nur die gematik bleiben zur Übertragung des E-Rezeptes. Aber es bleibt doch jedem Kunden, das E-Rezept zu fotografieren und z. B. Per WhatsApp zu senden?

 

Antwort: Ja.

Für das E-Rezept stellt die gematik eine entsprechende App (E-Rezept) zur Verfügung.

Dies ist noch nicht abschließend geklärt.

Das ARZ Darmstadt sowie die Warenwirtschaftssysteme von CIDA (CIDAnova-Plus und CORA) sind E-Rezept ready!

Eine redundante Leitungsoption, zum Beispiel über einen Router mit LTE-Funktion, ist zu empfehlen.

Zukünftig sind Berufsausweise für PTAs vorgesehen. Die Rahmenbedingungen sind noch nicht abschließend geklärt.

Für das E-Rezept stellt die gematik eine entsprechende App (E-Rezept) zur Verfügung. Alternativ stellt der Arzt einen Token auf Papier aus.

Nein, eine E-Mailadresse wir nicht benötigt. Die Warenwirtschaft ruft die Ihnen zugewiesenen E-Rezepte direkt im Fachdienst ab.

Da für E-Rezepte nur geringe Datenmengen übertragen werden, sind keine besonderen Anforderungen an die Bandbreite notwendig.

Nein. Ein HBA kann im Bedarfsfall an unterschiedlichen Kartenterminals eingesteckt werden.

Nächste Frage folgt in Kürze

Fragen und Antworten zu den Apothekenlösungen CORA und CIDAnova-Plus

Viele Fragen werden bereits durch die Einführungsvideos beantwortet und sind hier nur mit einem kurzen Hinweis beantwortet. Sie können die Einführungsvideos hier herunterladen und anschauen.

CORA E-Rezept: https://www.cida.de/mein-cida/media/CORA-E-Rezept.mp4

CIDAnova-Plus E-Rezept: https://www.cida.de/mein-cida/media/CNP-E-Rezept.mp4

Ja. Zur Abrechnung werden Standardschnittstellen verwendet.

Innerhalb der CIDA Warenwirtschaftssysteme ist das abrechnende Rechenzentrum konfigurierbar.

Bitte nutzen Sie hierfür die Einführungsvideos. Diese können Sie hier herunterladen und anschauen.

CORA E-Rezept: https://www.cida.de/mein-cida/media/CORA-E-Rezept.mp4

CIDAnova-Plus E-Rezept: https://www.cida.de/mein-cida/media/CNP-E-Rezept.mp4

Ja, in der aktuellen Version ist dies möglich.

Im Kartenterminal.

Ja. Zum Signieren muss der HBA gesteckt sein.

Die vollständige Frage lautete:

Ich habe die APP der Gematik auf mein Handy geladen und die Demoversion benutzt. Dabei ist mir aufgefallen, dass einige Apotheke in meiner Umgebung als E-Rezept-Empfänger gekennzeichnet sind, meine Apotheke jedoch nicht. Was muss ich machen, damit meine Apotheke als E-Rezept-Emfpänger erkennbar ist?

 

Hierzu informiert die Gematik (* Website der Gematik, FAQ, Quelle: DAV, Stand: 15.06.21):

Die Basisdaten (Name der Apotheke, Adress- und Kontaktinformationen) entstammen dem Verzeichnisdienst der Gematik, der von den Landesapothekerkammern befüllt wird (…). Sie können Zusatzinformationen (z.B. Öffnungszeiten, Nacht- und Notdienst, Botendienst und Botendienstumkreis) im Verbändeportal der Apothekerschaft (www.mein-apothekenportal.de) einpflegen.

Mitschnitt der
Live Show am 17.11.2021

Hier können Sie die vollständige Aufzeichnung der Sendung ansehen.

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Das waren unsere Gäste und Experten bei der Live Show am 17.11.2021

Dr. Jan Hensmann
Leiter Referat 521

Grundsatzfragen der gematik, Telematikinfrastruktur und eHealth
Bundesministerium für Gesundheit

dr-leyck-dieken

Dr. med. Markus Leyck Dieken
Geschäftsführer

gematik GmbH

Tino Volland
Apotheker

Apotheke am Neustädtischen Markt
Brandenburg an der Havel

Bernd Hammer
Geschäftsführer
ARZ Darmstadt

Gerald Wischnewski
Bereichsleiter Technik

ARZ Darmstadt

Dirk Arnold
Leiter Kundenservice

ARZ Darmstadt

Moderation:
Wolfang Bachmann

Strategischer Berater regionaler Apothekerverbände und Kenner der pharmazeutischen Berufspolitik.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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