Jetzt dran denken statt Geld verschenken
Ohne rechtzeitig vorliegende Vereinbarung verfallen Ihre Sonderbelege für pharmazeutische Dienstleistungen!
Damit wir Ihre Sonderbelege abrechnen dürfen, ist eine entsprechende Vereinbarung mit dem ARZ Darmstadt zwingend erforderlich. Laden Sie am besten noch heute die Dokumente herunter und senden Sie sie so bald wie möglich an Ihr ARZ Darmstadt, damit kein Beleg verfällt!
Die Uhr tickt: Ihre Belege können schon bald verfallen
Ihre Sonderbelege für Pharmazeutische Dienstleistungen werden zusammen mit den Papierrezepten beim ARZ Darmstadt eingereicht. Ihr Rechenzentrum übernimmt die Abrechnung mit Kostenträgern bzw. dem Nacht- und Notdienstfonds. Diese Sonderbelege müssen im Folgequartal ihrer Erstellung abgerechnet werden. Sonderbelege aus dem Monat Dezember beispielsweise müssen spätestens in der März-Abrechnung enthalten sein.
Doch ohne vorliegenden unterzeichneten Vertrag kann das ARZ Darmstadt Ihre Belege nicht abrechnen. Sie würden verfallen – und somit ginge Ihnen verdientes Geld unwiederbringlich verloren.
Auf der sicheren Seite sein: Was ist zu tun?
Wenn Sie pharmazeutische Dienstleistungen erbringen oder künftig anbieten möchten, benötigen wir zur Abrechnung Ihrer Sonderbelege diese beiden unterschriebenen Dokumente:
- Ergänzende Abrechnungsvereinbarung
- Vereinbarung über die Verarbeitung der Patientendaten
Das geht schnell und einfach:
1. Gehen Sie in den geschützten Bereich der Online-Dienste. Dort finden Sie die beiden Dokumente unter Download > Unterlagen > Pharmazeutische Dienstleistungen.
2. Laden Sie beide herunter und drucken Sie sie aus.
3. Unterschreiben Sie diese Vereinbarungen und senden Sie sie per Post an das ARZ Darmstadt oder per Mail an mail@arz-darmstadt.de. Sie erhalten von uns ein gegengezeichnetes Exemplar für Ihre Unterlagen zurück..
Wo finde ich weitere Informationen zu pharmazeutischen Dienstleistungen?
Der Nacht- und Notdienstfonds gibt aktuelle Antworten auf häufige Fragen zu pharmazeutischen Dienstleistungen. Dieses Merkblatt hilft beim korrekten Ausfüllen der Sonderbelege.
Kontakt: Ralf Geldhäuser,
ARZ Darmstadt
r.geldhaeuser@arz-darmstadt.de