Hash-Code und Zusatzdaten
Häufige Fehler bei Rezepten mit Hash-Code und Zusatzdaten (Rezepturen, Cannabis, Parenteralia, Zytostatika, …)
Rezepte mit Hash-Code und Zusatzdaten zu bedrucken, ist durchaus eine anspruchsvolle Aufgabe. Damit Ihnen diese Aufgabe gelingt, finden Sie hier die 8 häufigsten Fehler, die Sie bei der Bedruckung von Rezepten mit Hash-Code und Zusatzdaten (Z-Daten) vermeiden sollten. Die Konsequenz bei nicht korrekter Bedruckung: die Rezepte können nicht abgerechnet werden und werden an die Apotheke zurückgeschickt.
Sie können die folgenden Fragen und Antworten auch hier als PDF herunterladen.
- Abgabedatum liegt vor Herstelldatum
- Unterschiedliche Werte bei Brutto, Taxe oder Hash-Code
- Maßnahme: Rezept neu bearbeiten, bedrucken und Z-Daten senden
- Auf dem Rezept über dem Apotheken-IK finden Sie die Transaktionsnummer
- Zu jedem Rezept müssen elektronische Zusatzdaten mit gleicher (!) Transaktionsnummer gesendet werden
- Maßnahme: loggen Sie sich in die ARZ-Onlinedienste ein. Unter Rezeptbearbeitung – Z-Daten – finden sie alle übertragenen Zusatzdaten
- Wenn Sie eine Transaktionsnummer nicht in der Liste finden, wurden keine Zusatzdaten übertragen (bitte beachten Sie den eingestellten Übertragungs-Zeitraum)
- Maßnahme: Übertragen Sie die Daten (hierbei kann Ihnen Ihre Warenwirtschaft behilflich sein) oder: bearbeiten Sie das Rezept noch einmal neu, bedrucken Sie es und senden Sie die Z-Daten
- Die Zusatzdaten mit der Transaktionsnummer stehen auf „Fehler“
- Maßnahme: am Ende der Zeile auf „mehr“ klicken – hier sehen sie u.a. die Fehlerbeschreibung
- Diese Meldung wird von Ihrer Warenwirtschaft übermittelt
- Der Vorgang wurde in der Warenwirtschaft noch einmal bearbeitet/gelöscht/storniert
- Maßnahme: bearbeiten Sie das Rezept noch einmal neu, bedrucken das Rezept mit den neuen Daten und übermitteln die Z-Daten an das Rechenzentrum
- Der Faktor in Promille darf nur 1-5 Stellen haben
- Beispiel 100 Kapseln = 100 000 Promille (= 6-stellig!)
- Maßnahme: die Kapseln z.B. mit 2 x 50 erfassen
- In der Bestandteileliste ist eine PZN mit „Faktor in Promille“ mit 0 erfasst
- Maßnahme bei Rezepturen: bis 30.06.2022 gibt es eine Friedenspflicht bei technischen Problemen. Sie können diese Rezepte ohne Hash-Code mit dem Vermerk „Techn. Probleme“ abrechnen
- Maßnahme bei anderen Verordnungen: Rezept muß neu bearbeitet und mit Hash-Code bedruckt werden, die Zusatzdaten müssen erneut ans Rechenzentrum übertragen werden
- Bitte beachten Sie: das Rezept bitte ohne Hash-Code bedrucken oder diesen abkleben
- In der Warenwirtschaft ist ein fehlerhaftes Apotheken-IK hinterlegt
- Maßnahme: IK prüfen und korrigieren – Rezepte müssen neu bearbeitet werden
- Der Herstellerschlüssel wurde falsch ausgewählt – das Rezept muss neu bearbeitet werden
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- Herstellerschlüssel 1: eigene Herstellung, Abrechnung mit DAV-Herstellnummer (999….)
- Herstellerschlüssel 2: Fremdherstellung , Abrechnung mit DAV-Herstellnummer (999….)
- Herstellerschlüssel 3: eigene Herstellung, Abrechnung mit Apotheken-IK
- Herstellerschlüssel 4: Fremdherstellung, Abrechnung mit Apotheken-IK
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Bei Rezepturen, Cannabis etc. immer Herstellerschlüssel 3 wählen
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- Die in der Bestandteilliste aufgeführte PZN ist lt. ABDA nicht gelistet
- Maßnahme: Rezept mit gültiger PZN neu bearbeiten, bedrucken und die Z-Daten übertragen
- Bitte beachten Sie die korrekte Bedruckung / Lesbarkeit der Transaktionsnummer und des Hash-Codes
- Wurden die Daten unleserlich oder nur teilweise bedruckt können die Rezepte leider nicht erfasst und abgerechnet werden.