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Rezeptabrechnung

Das ARZ Darmstadt ist Ihr bundesweiter Partner für die Rezeptabrechnung – seit über 50 Jahren.

 

Abrechnung von Papier- und E-Rezepten  |  Das Rechenzentrum  |  Vier gute Gründe für das ARZ  |  Vorbildliche Sicherheit  |  So funktioniert die Rezeptabholung  |  Häufige Fragen  |   Sofortgeld

Abrechnung von Papier- und E-Rezepten

Das ARZ Darmstadt ist die verlässliche Schnittstelle zwischen Apotheken und Kostenträgern. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Geld pünktlich und centgenau erhalten, und zwar ganz flexibel nach der von Ihnen gewählten Vereinbarung.

Egal ob E-Rezept oder Papierrezept: Unser Know-how umfasst alle Prozesse für die Abrechnung von eingereichten Verordnungen. Höchste Sicherheitsstandards und modernste Technologien sind bei uns selbstverständlich.

Im Rahmen unserer Abrechnungsdienstleistungen bieten wir Ihnen zahlreiche Services, damit die Abrechnung der elektronischen und analogen Rezepte für Sie und Ihre Apotheke(n) reibungslos läuft! Diese helfen Ihnen z. B., Retaxationen zu vermeiden, Liquidität zu sichern, Entscheidungen auf Basis von Statistiken zu treffen und täglich Zeit und Geld zu sparen.

Ihre Vorteile u. a.:

  • Online-Dienste: 24/7 geschützter Zugang zu Ihren individuellen Daten inkl. Checks und Status-Meldungen
  • APOSCAN-Plus: schneller Rezept-Scan-Check zur Vermeidung von Retaxationen
  • Rabattprüfung: Info, ob Arzneimittel rabattvertragskonform abgegeben wurden.

Weitere Informationen zu den Zusatz-Diensten finden sie HIER (Link)

 

Das Rechenzentrum

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Rezepte pro Monat
In jedem Monat bearbeitet das ARZ Darmstadt bis zu 5 Millionen Rezepte, bis zu einer halben Million sind an einem Tag möglich. Das moderne Rechenzentrum stellt hierfür eine hochredundante Infrastruktur bereit.
  • Drei Banctec-Belegleser gewährleisten die Abrechnung der Papierrezepte – auch im Falle, dass eines der Geräte z. B. gewartet werden muss. Dazu beschäftigen wir eigens einen Banctec-Techniker im ARZ Darmstadt, der fachkompetent die Belegleser überwacht und deren Funktion sicherstellt.
  • Ein eigener Batterieraum versorgt im Falle eines Stromausfalls das gesamte Rechenzentrum für ca. 2 Minuten mit Strom.
  • Danach übernimmt ein eigenes Diesel-Notstromaggregat die weitere Versorgung des Rechenzentrums, bis die reguläre Stromversorgung wieder hergestellt ist
  • Auf die Abrechnungsdaten kann immer zugegriffen werden, da sie mehrfach gesichert werden, unter anderem in einem Tresor weit außerhalb Darmstadts.

Vier gute Gründe für das ARZ

Sicherheit

Sicherheit beginnt bei der Gebäudesicherheit mit Zugangskontrollen, umfasst die sichere Stromversorgung, den redundant ausgeführten Maschinenpark, die mehrfache Datensicherung, zuverlässige Abholdienste, langjährige Mitarbeiter in Schlüsselpositionen, und endet bei einer Rezeptversicherung für alle Kunden, die vor unvorhergesehenen Ereignissen wie z. B. Einbrüchen schützt.

Service

Wir holen die Rezepte mit zwei eigens nur für das ARZ Darmstadt tätigen Subunternehmen bei unseren Kunden in unseren Kerngebieten ab. Unsere Hotlines sind hervorragend und helfen unseren Kunden kompetent. Selbstverständlich erläutern und prüfen wir Abrechnungsunterlagen.

Leistungsfähigkeit

Das ARZ Darmstadt ist seit über 50 Jahren Partner der Apotheken und wird es auch weiterhin sein. Mit Praxiswissen von über 20 Jahren in Pilot-Projekten rund ums E-Rezept sehen wir seiner bevorstehenden Einführung gelassen entgegen.

Praxiswissen

Der Dienst APOSCAN-Plus oder die digitale Rezeptsammelstelle sind nur einige Beispiele der letzten Jahre, mit denen wir Märkte mit smarten, innovativen Internet-basierten Dienstleistungen und Services für Apotheken geöffnet haben. Am Puls der Zeit sein und erkennen, was wichtig ist – das ist das Credo des ARZ Darmstadt.

Vorbildliche Sicherheit für Ihre Rezepte

Ein ausschließlich für das ARZ Darmstadt tätiger Abholservice garantiert die pünktliche Abholung und den schnellen und sicheren Transport Ihrer Rezepte. Dazu stellen wir Ihnen neutrale Rezeptboxen zur Verfügung, die mit Deckel und Sicherheitsplombe gesichert werden. Zwei langjährig bewährte, exklusiv für das ARZ Darmstadt tätige Unternehmen holen die Rezepte von den Apotheken ab. Die Fahrer quittieren die Entgegennahme und können sich mit personalisierten ARZ-Sichtausweisen legitimieren.

Die Rezepte von Kunden in unseren Kerngebieten Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Saarland werden über diese Abholdienste abgeholt. Die Rezepte unserer Kunden in anderen Bundesländern werden von Paketdiensten abgeholt.

Kunden des ARZ Darmstadt sind mit der Entgegennahme des Rezepts vom Patienten bis zur Übergabe an die Krankenkasse gegen Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser und Transportschäden versichert. Schickt die Apotheke Rezepte in einem gewöhnlichen Brief/Päckchen, ist diese Sendung bis zu einer Summe von 5.200 Euro, als Einschreiben bis zu einer Summe von 70.000 Euro und als Post-/Paketdienstpaket bis zu einer Summe von 300.000 Euro versichert.

Nicht versichert sind Schäden, die z. B. bei einem Einbruch an der Einrichtung, dem Tresor oder dem Gebäude entstanden sind. Von der Versicherung ausgeschlossen sind auch Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist ein bestehender Abrechnungsvertrag.

Binnen kürzester Zeit nach Abholung sehen Sie in den ARZ Online-Diensten bereits ihre Rezepte, Korrekturmöglichkeiten können so zeitnah ermittelt werden.

Mit der sicheren Schnittstelle FIVERX und aktuellen Verschlüsselungstechnologien sorgen wir dafür, dass Apothekendaten vor unberechtigtem Zugriff gesichert sind. Zusätzlich hat sich das ARZ Darmstadt den Sicherheitsanforderungen des BSI Grundschutzes unterworfen.

Auch beim Datenschutz hat sich das ARZ für die Sicherheit und Unabhängigkeit garantierende Variante entschieden – einen externen Datenschutzbeauftragten nach dem Bundesdatenschutzgesetz.

Alle Zahlungen der Kostenträger gehen auf ein zugriffs- und pfändungssicheres Treuhandkonto. Es unterliegt der ständigen Kontrolle der Bank und eines dafür berufenen Wirtschaftsprüfers. Auf dieses Sicherheitskonto hat das ARZ nur in Höhe der beanspruchten Abrechnungsgebühren Zugriff.

So funktioniert die Rezeptabrechnung

Zweimal monatlich kommen wir zu Ihnen, um die Rezepte eines Monats abzuholen. Die Rezepte werden im ARZ Darmstadt eingelesen und das ARZ übernimmt die Abrechnung mit den Kostenträgern.

Je nach vereinbartem Gebührentarif wird Ihnen das Geld Ihrer Abrechnung gutgeschrieben. In der Regel kommt ein Modell aus Voraus- und Folgezahlungen zum Einsatz.

Flexibel können auch andere Zahlungsmodelle vereinbart werden. Wir helfen Ihnen z. B. mit Sofortgeld zu sofortiger Liquidität. Das kann helfen, Engpässe durch Hochpreiser oder Investitionen zu überbrücken oder auch dazu dienen, Großhandelskonditionen optimal auszunutzen.

Häufige Fragen zur Rezeptabrechnung

Fragen und Antworten zu E-Rezepten

Bleibt das Feld Chargenbezeichnung bei einem eingereichten E-Rezept frei, erscheint in den Online-Diensten entsprechend ein gelber Warnhinweis.

Sie können bei Bedarf die Chargenbezeichnung in Ihrer eigenen Warenwirtschaft nachtragen. Das E-Rezept wird auf jeden Fall abgerechnet, sofern der Status auf gelb ist.

Bitte kontaktieren Sie bei Rückfragen zur Chargenbezeichnung Ihre Warenwirtschaft.

Solange das Rezept auf Status “vor Abrechnung steht“, kann es storniert und neu eingereicht werden. Wenn bereits abgerechnet, bis max. 5 Werktage des Folgemonats. ABER: Das Rezept geht nicht zurück an die Gematik, da die Quittung bereits abgerufen wurde.

Das E-Rezept kann bis maximal 5 Werktage des Folgemonats storniert und eingereicht werden (analog zum Papierrezept).  Auch hier gilt: Das Rezept geht nicht zurück an die Gematik, da die Quittung bereits abgerufen wurde.

Die Herstellung muss vor der Abgabe sein. Beispiel: Herstellung 01.02.2024: Abgabe erfolgt irgendwann danach. Ausnahme: Cannabis-Rezepte, hier muss Herstellung und Abgabe übereinstimmen.

Fragen und Antworten zu Papierrezepten

Die Rezepte eines Monats werden wie folgt abgeholt:

1. Abholung etwa zur Monatsmitte
2. Abholung findet in der ersten Woche des Folgemonats statt.

In einer Rezeptbox dürfen nur Rezepte von bereits abgeschlossenen Monaten enthalten sein.

Rezepte des angefangenen Monats (die also erst in die darauffolgende Abrechnung gehören) müssten wir mit der Post zurücksenden.

Unser Team Service Rezeptabrechnung beantwortet kompetent Ihre individuellen Fragen.

Bewahren Sie Rezepte in der Apotheke in einem verschlossenen Schrank oder einer verschlossenen Schublade auf. Wichtig: Bewahren Sie Ihre Rezepte nicht im Tresor auf, da diese im Falle eines Einbruchs oft mitgestohlen, beschädigt oder zerstört werden.

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