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BPI: Zwangsmaßnahmen sind keine Neuordnung

30.07.10

Kategorie: Arzneimittelmarkt


BERLIN – Als „Wiederholung einer verfehlten Politik von Zwangsmaßnahmen“ kritisiert der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) die von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP zum 1. August durchgesetzte Neuordnung des Arzneimittelmarktes. „Erhöhte Herstellerabschläge und ein mehr als dreijähriges Preismoratorium unter dem Titel Neuordnung laufen zu lassen, ist eine Bankrotterklärung des eigenen im Koalitionsvertrag formulierten Anspruchs“, erklärte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp.

Ursprünglich hatte sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, eine Neuordnung des Arzneimittelmarktes nach wettbewerblichen Kriterien auf den Weg zu bringen, und dies ohne staatliche Zwangsmaßnahmen und Vorschaltgesetzes. Zugleich sollten eine Deregulierung des Marktes in Angriff genommen und die Generikarabattverträge überprüft werden, die die standortgebundene pharmazeutische Industrie nach eigener Darstellung „existenzgefährdend“ treffen.

Mit dem nun veröffentlichten und am 1. August in Kraft tretenden Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften (GKVÄndG) wird nach Auffassung des BPI das Gegenteil erreicht. „Es ist nichts anderes als Kostendämpfung und stattlicher Zwang“, sagte Fahrenkamp.









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